Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen, LL.M. gewinnt Prozess gegen einen großen amerikanischen Infrastrukturkonzern

Ich vertrete mehrere Arbeitnehmer in Kündigungsschutzprozessen gegen das deutsche Tochterunternehmen eines sehr bekannten amerikanischen Infrastrukturkonzerns. Am 7. November 2024 gab es nun ein erstes Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden, Az.: 5 Ca 512 / 23. Der von mir vertretene Mandant hat seine Kündigungsschutzklage gewonnen! Ferner hat das Gericht ihm einen Annahmeverzugslohn in Höhe einer sechsstelligen Summe und Auskunftsansprüche nach der DSGVO zugesprochen. Ein großartiger Erfolg, über den wir uns sehr freuen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Immer wieder werde ich von Arbeitnehmern gefragt, wie aussichtsreich eine Kündigungsschutzklage ist. Das kommt darauf an. Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, sind die Aussichten in der Regel gut. Denn in diesem Fall hat der Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Kündigungsgründe. Ferner muss die Interessenabwägung etc. vorgenommen werden. Die Messlatten der Gerichte an den Vortrag der Arbeitgeberseite sind sehr hoch.

Haben Sie eine Kündigung erhalten oder steht Ihnen das in Kürze bevor? Rufen Sie uns gerne an. Frau Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen, LL.M. berät Sie gerne.