Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen, LL.M. gewinnt drei Einstweilige Verfügungsverfahren
Einstweilige Verfügungen zu erstreiten ist schwer. Man muss, anders als in einem normalen Gerichtsprozess (Hauptsacheverfahren) nicht nur beweisen, dass einem ein bestimmter Anspruch zusteht, (z. B. auf Zahlung, auf Unterlassung, auf Widerruf, auf Beschäftigung mit bestimmten Aufgaben etc.), sondern man muss zusätzlich auch die besondere Dringlichkeit beweisen. Denn diese Eilverfahren werden von den Gerichten aus der Masse aller von ihnen noch zu entscheidenden Verfahren praktisch auf die Überholspur gezogen und schnell entschieden. Damit werden bereits Fakten geschaffen, bevor eine endgültige Entscheidung in der Sache überhaupt ergangen ist. Deshalb sind die Anforderungen der Gerichte an das, was man hier als Kläger oder Klägervertreter zu leisten hat, sehr hoch. Denn diese durch die Einstweilige Verfügung geschaffenen Fakten lassen sich oft nicht mehr rückgängig machen.
Deshalb ist es umso erfreulicher, dass unsere Kanzlei gleich drei Mal erfolgreich eine einstweilige Verfügung am Landgericht Frankfurt am Main erstritten hat (eine im Jahr 2024 und zwei Verfahren im Januar 2025).
Haben Sie Probleme im Arbeitsverhältnis, die sofort hier und jetzt von den Gerichten entschieden werden müssen? Sollen Sie z. B. versetzt werden, degradiert werden, Ihnen Mitarbeiter entzogen werden oder bekommen Sie gar kein Gehalt mehr? Dann könnte das Einstweilige Verfügungsverfahren für Sie das Mittel der Wahl sein.
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