Internationale Arbeitnehmerüberlassung – wir haben auf über eine Million Euro geklagt!

In einem Fall internationaler Arbeitnehmerüberlassung haben wir den verleihenden Arbeitgeber in den USA, zusammen mit dem entleihenden Unternehmen in Deutschland auf Zahlung von Gehalt und Zulagen in Höhe von mehr als 1,3 Millionen Euro verklagt.

Der Fall wird aktuell am Arbeitsgericht Wiesbaden verhandelt.

Hintergrund ist eine Arbeitnehmerüberlassung eines Mitarbeiters eines US-Konzerns zu der Tochtergesellschaft nach Deutschland. Diese Arbeitnehmerüberlassung war fehlerhaft. Unter anderem fehlte dem verleihenden Unternehmen die erforderliche Erlaubnis. Folge einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung ist, dass der Arbeitsvertrag mit dem Entleiher unwirksam ist und ein Arbeitsverhältnis mit dem entleihenden Unternehmen (hier in Deutschland) fingiert wird. Der Leiharbeitnehmer hat dann das Recht, so gestellt zu werden, als wenn der Vertrag zwischen ihm und dem Verleiher wirksam gewesen wäre. Verleiher und Entleiher haften dem Leiharbeitnehmer als Gesamtschuldner.

Die Besonderheit des Falles ist, dass dieser Mitarbeiter (mein Mandant) auch zum Geschäftsführer des Tochterunternehmens bestellt worden war. Trotzdem findet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Anwendung, da hier der europäische (und nicht der nationale) Arbeitnehmerbegriff Anwendung findet. Und der Clou ist, dass wir auch die Muttergesellschaft (das verleihende Unternehmen) in den USA an einem deutschen Arbeitsgericht verklagen konnten.

Der Fall behandelt alle Besonderheiten, die das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu bieten hat mit Fragen zum Gerichtsstand und zum anwendbarem Recht, wenn keine Rechtswahl getroffen wurde. Das ist bei amerikanischen employment at will Arbeitsverträgen (mündlich geschlossen, jederzeit ohne Angabe von Gründen kündbar) der Fall. Ferner geht es um die Frage, wann Geschäftsführer ein Arbeitsverhältnis haben. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet. Ich werde berichten.

Sind Sie Geschäftsführer oder Arbeitnehmer und haben Schwierigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber? Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit. Ich berate Sie gerne!