Zwei Tage gearbeitet und drei Monatsgehälter Abfindung erhalten
In einem Verfahren am Hessischen Landesarbeitsgericht habe ich erfolgreich eine Mandantin vertreten, für die ich dieses fantastische Ergebnis erzielt habe.
Der Hintergrund:
Die Mandantin hat im Jahr 2021 einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, wurde vor Stellenantritt schwanger und bekam ein Tätigkeitsverbot. Sie ging nahtlos in Elternzeit. Erst Mitte des Jahres 2024 arbeitete sie erstmals. Am ersten Tag erhielt sie eine Abmahnung und am zweiten Tag eine fristlose Kündigung.
Nun haben wir am Hessischen Landesarbeitsgericht einen Vergleich mit dem Arbeitgeber erzielt. Meine
Mandantin erhält drei Monatsgehälter Abfindung, obwohl sie nur 2 Tage gearbeitet hat. Ein sensationeller Erfolg, an dem man wieder sehen kann: Arbeitsgerichte sind Arbeitnehmerschutzinstanzen!
