Bewerbungsstrategie und Abfindungsverhandlungen in Zeiten der Corona Pandemie

Die Corona Pandemie hat zu ungeahnten Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt geführt und es ist möglich, dass dieser Trend sich 2021 noch fortsetzt.

Was bedeutet das für Sie, wenn Sie vor einer Kündigung stehen oder diese bereits erhalten haben?

Die Regeln, die in Zeiten der Hochkonjunktur gelten, greifen jetzt nicht mehr. Wenn ich früher meinen Mandanten geraten habe, 6 Monate für die Suche nach einer adäquaten Position einzuplanen, so empfehle ich jetzt 9 Monate und bei über 50-jährigen sogar 12 Monate. Wenn Sie in Abfindungsverhandlungen sind, haben Sie also sehr gute Argumente, eine längere bezahlte Freistellung zu verlangen.

Generell gilt: Einen stets aktuellen Lebenslauf und ein sehr gutes Bewerbungsfoto (bitte nicht älter als 3 Jahre und auf jeden Fall in einem Fotostudio aufgenommen!) sollten Sie immer bereithalten.

Das Foto ist nach wie vor in seiner Wirkung bei Bewerbungen nicht zu unterschätzen. Scheuen Sie nicht die Investition in ein erstklassiges Bewerbungsfoto und gehen sie nicht erst dann zum Fotografen, wenn sie die Kündigung schon auf dem Tisch haben. Lassen Sie vorsorglich, am besten alle 2 Jahre, ein Bewerbungsfoto machen und zwar dann, wenn Sie gut erholt sind eine positive Ausstrahlung haben. Der beste Termin ist die Woche nach einem langen Erholungsurlaub.

Wenn Sie aktuell kein Bewerbungsfoto machen lassen können, weil die Fotostudios während des Lockdowns geschlossen sind: Lassen Sie es bei den Bewerbungen besser weg, als eins aus dem Automaten oder eine Privataufnahme zu verwenden und reichen Sie es nach.

Bei dem Lebenslauf achten Sie bitte darauf, dass Sie Elternzeiten, Krankheitszeiten und am besten auch die Angabe zu Kindern weglassen. Leider sind viele Personaler konservativ und die Diskriminierung von Müttern auf dem Arbeitsmarkt ist absolut üblich – wenn auch absolut inakzeptabel. Auch Väter erwähnen die Elternzeit im Lebenslauf besser nicht – das gilt jedenfalls dann, wenn Sie während der Elternzeit angestellt waren, also ohne die Angabe der Elternzeit keine Lücke im Lebenslauf entsteht.

Generell und nicht nur in Zeiten von Corona gilt:

Bitte durchforsten sie regelmäßig die Stellenanzeigen, auch wenn sie glauben, es wird Sie nie erwischen mit einer Kündigung. Es erwischt im Moment auch Leute, die noch gestern ganz fest im Sattel saßen. Schicken Sie immer mal wieder eine Bewerbung raus, auch wenn sie im Moment keine Kündigung befürchten. Sie sollten jederzeit wissen, was sie auf dem Markt „wert“ sind. Wenn Sie auf Ihre Bewerbungen nie oder selten Einladungen zu Vorstellungsgespräch erhalten, hilft die „Mehr davon“ Strategie nicht. Dann müssen Sie einen Profi auf Ihre Bewerbungsunterlagen schauen und diese optimieren lassen.

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mich an. Ich berate sie gerne!

Wenn Sie vor einer Kündigung (oder Degradierung) stehen oder diese schon erhalten haben, müssen Sie sofort unter Hochdruck mit ihrem Bewerbungsmarathon beginnen, falls Sie das noch nicht getan haben. Bitte beachten Sie, dass es wesentlich leichter ist, aus einer laufenden Position heraus eine neue Anstellung zu finden. Wenn Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus bewerben, müssen sie bei einer Einstellung in der Regel mit einem Gehaltsabschlag von einem Drittel auf das letzte Gehalt rechnen. Deshalb ist es wichtig, beim Abfindungspoker eine lange Zeit der bezahlten Freistellung auszuhandeln. Ihr Anwalt hilft Ihnen dabei!

Was bedeutet die Corona Pandemie für Abfindungsverhandlungen:

Mehr denn je kommt es jetzt darauf an, dass man die Weiterbeschäftigung über die Kündigungsfrist hinaus aushandelt und zwar mit der Möglichkeit des vorzeitigen Ausstiegs unter Auszahlung der Restgehälter. Damit fahren Sie am besten. Es gibt Ihnen die Möglichkeit, einen neuen Job zu suchen, während Sie freigestellt sind und falls Sie einen finden, sich die Restgehälter als Abfindung auszahlen zu lassen.

Haben Sie Fragen zu ihrer Bewerbung oder möchten Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung aushandeln? Rufen Sie an – ich berate sie gerne!