Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen gewinnt gegen Deutsche Lufthansa AG

Ich hatte in diesem Blog bereits über eine Klage gegen die Deutsche Lufthansa AG berichtet, die ich im Auftrag einer Mandantin führe.

Wir hatten u. a. auf Zahlung von Urlaubsabgeltung geklagt. Die Parteien hatten nach Ende der Elternzeit meiner Mandantin einen Aufhebungsvertrag unter Aufhebung der Kündigungsfrist geschlossen. Die Lufthansa AG hatte in diesem Vertrag behauptet, dass ausstehender Urlaub genommen worden sei. Das war gar nicht möglich. Denn zwischen dem Ende der Elternzeit und dem Abschluss des Aufhebungsvertrages lag nicht einmal ein einziger Arbeitstag.

Da der in der Elternzeit entstandene Urlaub somit nicht gewährt worden war, klagten wir auf Zahlung von Urlaubsabgeltung. Die Deutsche Lufthansa AG behauptete in dem Prozess am Arbeitsgericht Frankfurt am Main, sie habe den in der Elternzeit entstandenen Urlaub gekürzt. Nur konnte sie das nicht beweisen. Meine Mandantin hatte nie das von der Deutschen Lufthansa AG behauptete Schreiben erhalten.

Folgerichtig verurteilte das Arbeitsgericht Frankfurt am Main die Deutsche Lufthansa AG gestern zur Zahlung eines mittleren vierstelligen Betrages an Urlaubsabgeltung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.