Leistungen
Beratung bei allen rechtlichen Fragen im Arbeitsleben
Arbeitnehmende, Leitende Angestellte, Vorstände und Geschäftsführer unterstütze ich bei allen rechtlichen Problemen, die sich im Arbeitsleben ergeben können. Dazu gehören vor allem Kündigungsschutzklagen (auch von Geschäftsführern), Klagen wegen Diskriminierung und Mobbing, Klagen auf Feststellung, dass ein Arbeitsvertrag einen bestimmten Inhalt hat, Klagen gegen Versetzungen, Klärung von Urlaubsansprüchen und Ansprüchen auf variable Vergütung sowie Abfindungen. Weiterhin gehören dazu die Abwehr von unberechtigten Abmahnungen und die Überprüfung von Arbeitszeugnissen, Vertragsgestaltungen, Beratung zur Elternzeit, Beratung zur Betriebsrente, Beratung zu Bonus und zu Aufhebungsvereinbarungen sowie zu Fragen, wann ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ggf. auf Schadenersatz haftet.
Ich berate branchenübergreifend und deutschlandweit. Zu meinen Mandanten und Mandantinnen gehört die gesamte Bandbreite der gehobenen Fach- und Führungskräfte (inklusive Vorstände und Geschäftsführer). Ich berate Sie rundum von der Verhandlung und Gestaltung von Verträgen bis zu Fragen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und der Gestaltung von Aufhebungsverträgen. Mit dem Arbeitsrecht verwandte Themen des Steuerrechts, z. B. wie eine Abfindung zu versteuern ist bzw. welche Zahlungen durch den Arbeitgeber steuerfrei sind wie auch des Strafrechts (z. B. ob ein dem Arbeitnehmer vorgeworfener Compliance Verstoß tatsächlich vorliegt) gehört ebenfalls zu diesem Beratungsspektrum.
Das Angebot runde ich auf Wunsch mit einem Bewerbungscoaching und einer Outplacement Beratung ab.
Ein mehrköpfiges Sekretariat jeweils an dem Standort meiner Kanzlei in Eschborn, wie auch in den Zweigstellen in Stuttgart und München unterstützt mich bei der Arbeit.
Als Arbeitnehmeranwältin sehr bekannt bin ich auch durch Interviews, die ich Medien wie der ZEIT, der Süddeutschen Zeitung, Frankfurter Allgemeinen Zeitung, WILA Arbeitsmagazin, RBB Kulturradio, Impulse Magazin, LTO, Handelsblatt u. v. a. gegeben habe. Siehe Medien
Als ehemalige Stipendiatin bin Mitglied in diversen Vereinigungen, z. B. Fulbright Alumni Association und Studienstiftung des deutschen Volkes Alumni Vereinigung. Ferner bin ich Mitglied in Berufsverbänden, z. B. Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins und Hessische Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Seit Dezember 2019 wird die Kanzlei Hussain-Hämäläinen von Arbeitsrechte.de als Partner in Frankfurt am Main empfohlen
Vergütung
Durch langjährige Erfahrung, Spezialisierung auf das Arbeitsrecht und kontinuierliche Weiterbildung gewährleiste ich Ihnen eine exzellente rechtliche Vertretung. Alle Mandantinnen und Mandanten werden von mir persönlich beraten und vertreten.
Wir bieten ein kostenloses Erstgespräch an, in dem wir klären, ob Ihr Fall das Arbeitsrecht betrifft oder nicht. Wir sind nur auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Ferner klären wir in diesem kostenlosen Erstgespräch, ob eine Rechtsschutzversicherung Ihren Fall abdecken könnte und welche Honorarvereinbarung wir für Ihren Fall vorschlagen. Eine individuelle Beratung zu Ihrem Fall oder Sichtung Ihrer Unterlagen ist stets kostenpflichtig. Alle Beratungsgespräche finden in der Regel telefonisch oder auch per Teams / Zoom statt. Auf Wunsch kann auch eine persönliche Beratung nach entsprechender Terminvereinbarung erfolgen.
Die Gebührenstruktur bespreche ich vor jeder Mandatserteilung sehr ausführlich mit Ihnen. In der (kostenpflichtigen) Erstberatung teile ich Ihnen auch die Erfolgsaussichten Ihres Falles mit und schlage Ihnen die nächsten Schritte zum weiteren Vorgehen vor.
Bei regulären Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern rechne ich üblicherweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wird diese in der Regel diese Kosten erstatten. Die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung durch uns erfolgt in der Regel für Sie kostenfrei.
Bei besonders aufwendigen Aufträgen oder sehr komplexen Rechtsfragen rechne ich teilweise auch nach Stundensätzen oder nach Festvergütung ab. Auch hierauf werde ich Sie vorab hinweisen.
Wenn wir für Vorstände / Geschäftsführer und andere sehr gehobene Führungskräfte tätig werden, rechnen wir in der Regel nach einer vereinbarten Pauschalvergütung oder nach vorab vereinbartem Stundensatz ab. In einzelnen Fällen bieten wir auch hier die Bezahlung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an.
In vielen Fällen empfehlenswert ist der rechtzeitige Abschluss einer guten Rechtsschutzversicherung. Bitte beachten Sie, dass viele Versicherungen eine Wartefrist von in der Regel drei Monaten haben, bevor Sie sie nutzen können.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie nähere Informationen zu diesem Thema wünschen.
Wir weisen darauf hin, dass die Rechtsanwaltskanzlei Hussain-Hämäläinen ihre Leistungen nur nach angemessener Vorschusszahlung erbringt, es sei denn, Sie haben eine Rechtsschutzversicherung (s.o.), die die zu erwartenden Kosten vollständig deckt.