Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen erfolgreich am Arbeitsgericht Stuttgart

Ich vertrete eine Arbeitnehmerin in gehobener Position, die ihren Arbeitgeber (ein großes Pharmaunternehmen) verklagt hatte. Hintergrund war Mobbing durch den Vorgesetzten. Der Vorgesetzte verklagte daraufhin die Arbeitnehmerin auf Unterlassung und Schadenersatz. Das Gericht ist am 28. 4. 2022 meiner Argumentation gefolgt und hat darauf hingewiesen, dass kein Unterlassungsanspruch bestehe, wenn eine Partei Prozessvortrag vor Gericht hält und verwies auf die Rechtsprechung des BGH. Wenn man Parteien sogar verbieten würde, vor Gericht ihre Sicht der Dinge darzustellen, weil sie sonst immer eine Gegenklage befürchten müssten, wäre man schnell am Ende mit dem Rechtsstaat. Nach diesen eindeutigen Worten, hat der Vorgesetzte seine Klage zurückgenommen. Eine Besonderheit des Falles war, dass der Arbeitgeber, dessen Muttergesellschaft in den USA börsennotiert ist, in seinem Verhaltenskodex die Mitarbeiter sogar explizit dazu verpflichtet hatte, auch nur mutmaßliche Missstände, also auch Mobbing, zu melden. Damit kam er einer Verpflichtung aus dem Sarbanes Oxlex Act nach. Dann wäre es erst recht widersinnig, Mitarbeiter, die diese Verpflichtung erfüllen und mutmaßliche Missstände melden, anschließend auf Unterlassung und Schadenersatz zu verklagen.