Probezeitkündigungen – oder: Was waren meine spektakulärsten Erfolge?
Sie haben eine Kündigung während der sog. Probezeit erhalten, d. h. vor Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages? Sie sollten die Flinte nicht gleich ins Korn werfen! Zwar findet das Kündigungsschutzgesetz in einem solchen Fall keine Anwendung. Aber auch Probezeitkündigungen haben Hürden zu passieren und nicht selten unterläuft dem Arbeitgeber ein Fehler dabei. Meine spektakulärsten Erfolge habe ich übrigens bei sog. Probezeitkündigungen gefeiert:
-Kündigung während der sog. Probezeit: 150.000 Euro Abfindung ausgehandelt.
-Und einige Jahre später wieder eine Kündigung während der sog. Probezeit bearbeitet: Entschädigung wegen Diskriminierung in Höhe von 75.000 Euro ausgehandelt.
Natürlich sind das Einzelfälle, aus denen man keine Regeln ableiten kann. Aber Sie sehen, kämpfen lohnt sich im Arbeitsrecht fast immer!