Welche Abfindung bekomme ich?
Eine der mir von meinen Mandanten am häufigsten gestellten Fragen lautet: „Welche Abfindung bekomme ich?“ Darauf gibt es keine eindeutige Antwort und keine Formel, mit der sich das gleich berechnen liesse. Grundsätzlich gibt es, bis auf wenige Ausnahmen, auch keinen Anspruch auf eine Abfindung. Wenn der Arbeitgeber aber einen Arbeitnehmer entlassen will und keine überzeugenden Kündigungsgründe findet oder damit vor Gericht keinen Erfolg hat, wird er natürlich eine Abfindung anbieten, damit der Arbeitnehmer „freiwillig“ geht. Wichtig für die Höhe der Abfindung sind folgende Faktoren:
-Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung?
-Hat der Arbeitnehmer vielleicht sogar einen Sonderkündigungsschutz?
-Wie lange war er bei diesem Arbeitgeber beschäftigt?
-Gab es Abmahnungen oder war das Arbeitsverhältnis beanstandungsfrei?
-Falls es Kündigungen gab: Wie sind die Aussichten der Kündigungsschutzklage?
-Wie lästig ist der Arbeitnehmer diesem Arbeitgeber? Je lästiger, desto eher wird der Arbeitgeber dafür bezahlen, ihn loszuwerden.
-Wie alt ist der Arbeitnehmer?
-Wie hoch ist sein Gehalt?
-Arbeitet er in sensiblen Bereichen, wie z. B. Compliance, wo ein Arbeitgeber in der Regel eine höhere Abfindung bezahlt?
-Ist es ein grosser Arbeitgeber, der einen Ruf zu verlieren hat?
Das ist nur ein Auszug aus den Kriterien, die für die Höhe der Abfindung entscheidend sein können. Letztlich gibt es keine Faustformel. Das Verhandlungsgeschick ist extrem wichtig. Ein guter Anwalt ist das Geld, das Sie ihm bezahlen, fast immer wert!