Annahmeverzugslohn von fast einem Jahresgehalt

Ich hatte in diesem Blog schon mehrfach über einen spannenden Fall aus dem Bereich Annahmeverzugslohn berichtet. Dieser ging schon wegen der Rechtswegzuständigkeit durch zwei Instanzen. Nachdem wir hier einen rechtskräftigen Beschluss (Aktenzeichen: 19 Ta 507/21) erzielt hatten, dass für die Kündigungsschutzklage meines Mandanten (Geschäftsführer) das Arbeitsgericht und nicht das Landgericht zuständig war (wie die 7. Kammer des Arbeitsgericht Frankfurt am Main fälschlich angenommen hatte), ging es nun in zweiter Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht um den Annahmeverzugslohn.

Der Rechtsstreit wurde nun am 22. März 2023 durch Vergleich beendet. Mein Mandant erhielt eine Zahlung von ca. einem Jahresgehalt als Annahmeverzugslohn. Die Gerichte ziehen zwar die Daumenschrauben für Arbeitnehmer bei dem Annahmeverzugslohn stark an, aber mein Mandant konnte nachweisen, dass er nach der Kündigung ca. 120 (erfolglose) Bewerbungen verfasst hatte. Das sind schon sehr deutliche Bemühungen, die das Gericht auch anerkannt hat.

Dieses Jahresgehalt hätte der Arbeitgeber sich ganz leicht sparen können, denn es war ein Kleinbetrieb und mein Mandant auch in der Probezeit, als er entlassen wurde. Der Arbeitgeber sprach die Kündigung aber per Email aus und diesen Fehler erkannte und korrigierte er erst nach mehr als einem Jahr. Die Kündigung per Email wahrte die zwingende Schriftform nicht!