Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen gewinnt Klage gegen Änderungskündigung
Ich vertrete eine Abteilungsleiterin in einer Änderungskündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Reutlingen, Az.: 2 Ca 227 / 22. Der Arbeitgeber, ein Unternehmen der Privatwirtschaft, hat ein sehr unorthodoxes Verhalten gezeigt. Er beförderte die Klägerin zunächst befristet zur Abteilungsleiterin, hob dann einige Monate nach der Befristung rückwirkend die Befristung wieder auf und wieder einige Monate später erklärte er die „Abberufung“ meiner Mandantin von ihrer Abteilungsleiterposition und versetzte sie auf eine Position sogar unter der von ihren Sachbearbeitern. Als wir gegen diese Versetzung vorgegangen sind, sprach der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aus. Nun hat das Arbeitsgericht Reutlingen mit diesem Urteil eine klare Position bezogen. Die Änderungskündigung ist unwirksam!