Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen klagt vor dem Bundesarbeitsgericht

Hintergrund des Verfahrens ist ein Fall betreffend Aufhebungsvertrag und Täuschung. Der Arbeitgeber, ein großes Leiharbeitsunternehmen aus der Rhein-Main Region, hatte meinem Mandanten einen Aufhebungsvertrag, wie man landläufig sagt „untergejubelt“. Mein Mandant hat nur sehr rudimentäre Deutschkenntnisse und konnte nicht erkennen, dass ihm ein Aufhebungsvertrag vorgelegt worden war. Er hielt es für eine Dienstanweisung und unterschrieb es. Damit verlor er den Arbeitsplatz. Er hat den Aufhebungsvertrag nachfolgend angefochten. Streitig ist, ob der Arbeitgeber meinen Mandanten arglistig getäuscht hat oder sonst ein Fall vorliegt, der zur Anfechtung des Aufhebungsvertrages berechtigt hat, insbesondere auch ob ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verhandelns vorlag. Das Bundesarbeitsgericht wird sich nun als dritte Instanz (nach dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main und dem Hessischen Landesarbeitsgericht) mit dem Fall befassen.