Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen erfolgreich am Arbeitsgericht Wiesbaden (Klage eines Geschäftsführers gegen seine Kündigung)
Frau Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen hat erfolgreich eine Vielzahl von Kündigungsschutzklagen von Geschäftsführern an den Arbeitsgerichten geführt. Dabei gibt es einige wichtige Hürden zu beachten. Die erste und wichtigste Hürde ist immer das Erkämpfen einer Entscheidung der Arbeitsgerichte über die Rechtswegzuständigkeit zu eben diesen Gerichten.
Bei klassischen Arbeitnehmern ist das Arbeitsgericht immer zuständig. Aber wann sind Geschäftsführer Arbeitnehmer?
Wenn sie weisungsabhängig tätig sind! Das zu beweisen kann schwierig sein. Üblich ist eine Klage von Geschäftsführern vor den Arbeitsgerichten deshalb keineswegs und deshalb verweisen viele Arbeitsgerichte diese Klagen an die Zivilgerichte (Landgerichte), wo Geschäftsführer üblicherweise gegen eine Kündigung klagen würden. Nur bringt ihnen die Klage gegen ihre Kündigung vor dem Landgericht oft nichts, denn klassische Geschäftsführer haben keinen Kündigungsschutz. Nur wenn ein Kündigungsschutz vereinbart worden ist oder man nachweisen kann, dass der Geschäftsführer rein pro forma diesen Titel erhalten hat (das kommt vor allem in Großkonzernen vor) und der Geschäftsführer tatsächlich weisungsabhängig tätig war oder ein ruhendes Arbeitsverhältnis o. ä. vorliegt, kann eine Klage vor den Arbeitsgerichten erfolgreich sein.
Warum lohnt sich der Kampf der Geschäftsführer, mit einer Kündigungsschutzklage vor die Arbeitsgerichte zu ziehen?
GmbH – Geschäftsführer, die tatsächlich als solche, also weisungsunabhängig tätig waren, genießen in der Regel keinen Kündigungsschutz, insbesondere nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz.
Gelingt es Ihnen aber, ihre Kündigungsschutzklage vor den Arbeitsgerichten (und nicht bei den Landgerichten) zu verhandeln, können sie in den Genuss des Kündigungsschutzgesetzes kommen. Bei den hohen Gehältern, die Geschäftsführer oft beziehen, kann es dann schnell um hohe sechs- oder siebenstellige Eurobeträge an Abfindungen bzw. Annahmeverzugslohn wegen unwirksamer Kündigung gehen, die sie bei den Landgerichten nicht bekommen würden.
Frau Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen hat in einer Vielzahl von Fällen außergerichtlich und vor diversen Arbeitsgerichten für die von ihr vertretenen Geschäftsführer entweder einen sehr guten Vergleich mit Abfindungen von einem oder sogar mehreren Jahresgehältern (oder nach Obsiegen mit der Kündigungsschutzklage die Weiterbeschäftigung durchgesetzt), z. B. an dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main, dem Hessischen Landesarbeitsgericht, dem Arbeitsgericht Offenbach am Main, dem Arbeitsgericht Wiesbaden u. a. Am 30. April 2024 hat das Arbeitsgericht Wiesbaden, Az.: 7 Ca 424 / 23, bei einer Kündigungsschutzklage eines Geschäftsführers, der von Frau Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen vertreten wird, nach einem lange und vehement ausgetragenem Streit der Parteien über die Frage der Rechtswegzuständigkeit entschieden, dass für dessen Kündigungsschutzklage der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist. Das ist ein großer Erfolg für unsere Kanzlei! Auf der Gegenseite steht die Tochtergesellschaft eines sehr bekannten amerikanischen Konzerns, die von einer internationalen Großkanzlei vertreten wird.
Wir werden weiter über den Fall berichten.
Sind Sie Geschäftsführer und Ihnen droht die Kündigung oder Sie haben sie bereits erhalten? Rufen Sie uns an! Frau Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen wird Sie persönlich beraten!