Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen erfolgreich am Arbeitsgericht Offenbach am Main (Klage eines Geschäftsführers gegen Kündigung)

Am Arbeitsgericht Offenbach am Main, Az.: 9 Ca 111/24, habe ich heute für einen von mir vertretenen Geschäftsführer eines internationalen japanischen Konzerns, der entlassen worden war, einen sehr guten Vergleich von insgesamt mehr als zwei Jahresgehältern ausgehandelt (Abfindung, bezahlte Freistellung etc.). Das ist ein sensationell gutes Ergebnis! Normalerweise haben Geschäftsführer nämlich keinen Kündigungsschutz, d.h. sie können sich gegen eine Kündigung kaum wehren. Deshalb bekommen sie normalerweise auch keine Kompensation für den Verlust ihres Arbeitsplatzes, d.h. keine Abfindung. Das gilt aber nur, wenn sie echte Geschäftsführer sind! In dem hier vorliegenden Fall war die Geschäftsführerstellung jedoch nur pro forma. Letztlich hat unsere sehr ausführlich vorgetragene Argumentation zur Arbeitnehmerstellung des von mir vertretenen Geschäftsführers auch den Arbeitgeber überzeugt. Die Parteien haben sich deshalb schon vor der ersten Gerichtsverhandlung auf den o. g. Vergleich geeinigt. Das Arbeitsgericht hat den Vergleich heute protokolliert.

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