Befangenheitsantrag erfolgreich

Ich habe einen Richter am Arbeitsgericht Köln erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Hintergrund: Vor einigen Wochen sollte in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren meines Mandanten gegen seinen Arbeitgeber, die Deutsche Lufthansa AG, der Kammertermin stattfinden und zwar per Videokonferenz. Sowohl mein Mandant, wie auch ich wie auch der Anwalt der Deutschen Lufthansa AG hatten uns rechtzeitig in die Videokonferenz eingewählt und warteten ca. 45 Minuten darauf, dass das Gericht die Verhandlung eröffnen würde. Während dieser Zeit plauderten wir miteinander und fragten uns, warum es so lange dauert, gingen aber davon aus, dass das Gericht noch mit anderen Verhandlungen beschäftigt war. Nach 45 Minuten riefen wir schließlich bei dem Arbeitsgericht Köln an und erfuhren, dass die Gerichtsverhandlung bereits beendet war und ein Urteil auch schon verkündet worden sei. Wir fielen aus „aus allen Wolken“! Der Richter behauptete im Urteil, wir hätten Anträge gestellt und uns zum Fall inhaltlich geäußert. Alles wahrheitswidrig! Die Verhandlung hat es nie gegeben. Den Richter hat keiner von uns wahrgenommen, geschweige denn mit ihm gesprochen. Ich habe namens meines Mandanten einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt, der erfolgreich war, was in Verfahren vor dem Arbeitsgericht äußerst selten der Fall ist. Aber hier kam das Gericht nicht darum herum, ihm stattzugeben. Ansonsten wäre die Verfassungsbeschwerde der nächste Schritt gewesen und die wäre in so einem eindeutigen Fall erfolgreich gewesen. Inzwischen habe ich namens meines Mandanten gegen das rechtswidrig zustande gekommene Urteil des Arbeitsgerichts Köln Berufung eingelegt. Das Berufungsgericht, das Landesarbeitsgericht Köln, hat sich zum Verhalten des Richters erster Instanz noch nicht geäußert, wird aber nicht drum herum kommen. Mir liegen inzwischen mehrere Presseanfragen zu dem Fall vor. Auf eine Anfrage der Wochenzeitung „Die Zeit“ antwortete das Landesarbeitsgericht Köln, man werde sich zu dem Fall nicht äußern. Das geht nicht! Da Gerichte ihre Urteile im Namen des Volkes sprechen, sollten sie das Informationsbedürfnis des Volkes auch ernst nehmen. Schließlich ist es doch auch das Volk, das die Richterstellen finanziert.