Arbeitsrecht Frankfurt Rechtsanwältin Asma Hussain
  • Profil
  • Leistungen
    • Leistungen für Arbeitnehmer
    • Leistungen für Geschäftsführer und Vorstände
  • Medien
  • Blog
  • Kooperation
  • Kontakt
  • Menü Menü

Befangenheitsantrag erfolgreich

6. Juli 2023/von Asma Hussain-Hämäläinen

Ich habe einen Richter am Arbeitsgericht Köln erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Hintergrund: Vor einigen Wochen sollte in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren meines Mandanten gegen seinen Arbeitgeber, die Deutsche Lufthansa AG, der Kammertermin stattfinden und zwar per Videokonferenz. Sowohl mein Mandant, wie auch ich wie auch der Anwalt der Deutschen Lufthansa AG hatten uns rechtzeitig in die Videokonferenz eingewählt und warteten ca. 45 Minuten darauf, dass das Gericht die Verhandlung eröffnen würde. Während dieser Zeit plauderten wir miteinander und fragten uns, warum es so lange dauert, gingen aber davon aus, dass das Gericht noch mit anderen Verhandlungen beschäftigt war. Nach 45 Minuten riefen wir schließlich bei dem Arbeitsgericht Köln an und erfuhren, dass die Gerichtsverhandlung bereits beendet war und ein Urteil auch schon verkündet worden sei. Wir fielen aus „aus allen Wolken“! Der Richter behauptete im Urteil, wir hätten Anträge gestellt und uns zum Fall inhaltlich geäußert. Alles wahrheitswidrig! Die Verhandlung hat es nie gegeben. Den Richter hat keiner von uns wahrgenommen, geschweige denn mit ihm gesprochen. Ich habe namens meines Mandanten einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt, der erfolgreich war, was in Verfahren vor dem Arbeitsgericht äußerst selten der Fall ist. Aber hier kam das Gericht nicht darum herum, ihm stattzugeben. Ansonsten wäre die Verfassungsbeschwerde der nächste Schritt gewesen und die wäre in so einem eindeutigen Fall erfolgreich gewesen. Inzwischen habe ich namens meines Mandanten gegen das rechtswidrig zustande gekommene Urteil des Arbeitsgerichts Köln Berufung eingelegt. Das Berufungsgericht, das Landesarbeitsgericht Köln, hat sich zum Verhalten des Richters erster Instanz noch nicht geäußert, wird aber nicht drum herum kommen. Mir liegen inzwischen mehrere Presseanfragen zu dem Fall vor. Auf eine Anfrage der Wochenzeitung „Die Zeit“ antwortete das Landesarbeitsgericht Köln, man werde sich zu dem Fall nicht äußern. Das geht nicht! Da Gerichte ihre Urteile im Namen des Volkes sprechen, sollten sie das Informationsbedürfnis des Volkes auch ernst nehmen. Schließlich ist es doch auch das Volk, das die Richterstellen finanziert.

https://rechtsanwaeltinhussain.com/wp-content/uploads/2021/11/logo_hussain-3-1030x404.jpg 0 0 Asma Hussain-Hämäläinen https://rechtsanwaeltinhussain.com/wp-content/uploads/2021/11/logo_hussain-3-1030x404.jpg Asma Hussain-Hämäläinen2023-07-06 20:49:272023-08-10 08:26:03Befangenheitsantrag erfolgreich

Asma Hussain-Hämäläinen LL.M.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Archiv

  • April 2026
  • Januar 2026
  • Dezember 2025
  • Oktober 2025
  • Juni 2025
  • Mai 2025
  • März 2025
  • Januar 2025
  • Dezember 2024
  • November 2024
  • Oktober 2024
  • September 2024
  • August 2024
  • Juni 2024
  • Mai 2024
  • April 2024
  • März 2024
  • Januar 2024
  • Dezember 2023
  • November 2023
  • Oktober 2023
  • August 2023
  • Juli 2023
  • Mai 2023
  • April 2023
  • März 2023
  • Februar 2023
  • Januar 2023
  • Dezember 2022
  • November 2022
  • Oktober 2022
  • September 2022
  • August 2022
  • Juli 2022
  • Juni 2022
  • Mai 2022
  • April 2022
  • März 2022
  • Februar 2022
  • Januar 2022
  • Dezember 2021
  • November 2021
  • Mai 2021
  • Januar 2021
  • November 2020
  • September 2020
  • Juli 2020

Search

Asma Hussain-Hämäläinen, LL.M.

(University of Georgia)
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Hauptsitz Frankfurt

Alfred-Herrhausen-Allee 3–5
65760 Eschborn
Telefon +49 6196-58655-602
Fax +49 6196-58655-500
info@hussainlegal.com

Zweigstelle München

Landsberger Str. 155
80687 München
Telefon: 089 – 54 55 82 33
Fax: 089 – 54 55 82 35
info@hussainlegal.com

  • Impressum
  • Datenschutz
Link to: Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen erfolgreich im Einstweiligen Verfügungsverfahren Link to: Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen erfolgreich im Einstweiligen Verfügungsverfahren Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen erfolgreich im Einstweiligen Verfügu... Link to: Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen klagt vor dem Bundesarbeitsgericht Link to: Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen klagt vor dem Bundesarbeitsgericht Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen klagt vor dem Bundesarbeitsgericht
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Website verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dem zu. →mehr erfahren

OK

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutz
Accept settingsHide notification only