Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen, LL.M. erfolgreich am Arbeitsgericht München

In einem rechtlich spannenden und auch außergewöhnlichen Fall am Arbeitsgericht München, Az.: 33 Ca 12673/ 23 habe ich letzte Woche für meine Mandantin einen sehr guten Vergleich erzielt.

Die arbeitsrechtliche Situation meiner Mandantin dürfte in Deutschland Seltenheitswert haben. Es handelt sich um eine gehobene Führungskraft eines deutschen Konzerns, die ihr Arbeitsverhältnis zunächst selbst und wirksam gekündigt hatte. Da der Arbeitgeber sie jedoch weiterhin benötigte und keinen Ersatz fand, beschloss man, dass sie über die Kündigungsfrist hinaus weiterarbeiten sollte. So geschah es. Später wollte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden und wies darauf hin, dass es ja ohnehin schon von der Arbeitnehmerin wirksam gekündigt worden war und danach ein rein faktisches Arbeitsverhältnis vorgelegen habe, dass jederzeit ohne Angabe von Gründen und formlos beendet werden könne. Der Arbeitgeber beendete dieses angeblich rein faktische Arbeitsverhältnis.

Das sahen wir anders, erhoben Kündigungsschutzklage und argumentierten mit § 625 BGB, einer Vorschrift, die wohl kaum mehr jemand auf dem Radar hat. Nach dieser Vorschrift verlängert sich das Dienstverhältnis nach Ablauf der Dienstzeit auf unbestimmte Zeit, wenn beide Seite es wissentlich fortsetzen und der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht.

Ich habe für meine Mandantin bereits nach der Güteverhandlung einen sehr guten Vergleich ausgehandelt, sodass es nicht zu einer Entscheidung des Gerichts kam. Aber dass der Fall interessant ist, teilte das Gericht schon in der Güteverhandlung mit, ließ aber nicht durchblicken, wie es entscheiden würde.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis? Rufen Sie uns an. Frau Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen, LL.M. wird sie persönlich beraten.