Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen, LL.M. erfolgreich am Landgericht Frankfurt am Main

In einem zivilrechtlichen Rechtsstreit am Landgericht Frankfurt am Main, Az.: 2-10 O89/22  hat die Gegenseite (Kläger) eine Forderung aus Vertragsrecht eingeklagt, die zusammen mit Zinsen und Rechtsanwaltskosten einen mittleren fünfstelligen Eurobetrag darstellte.

Der Prozess war für unsere Seite erfolgreich! Auf einen  entsprechenden richterlichen Hinweis haben die Parteien im Mai 2024 einen Vergleich erzielt: Der Kläger bekommt nichts und zahlt an die Gegenseite auch noch einen vierstelligen Eurobetrag.

Ein großer Erfolg für die Kanzlei Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen!

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