Über ein Verfahren, in dem ich den Kläger gegen die Deutsche Lufthansa AG vertreten habe, haben sehr viele Medien im Jahr 2023 bzw. 2024 berichtet (LTO, Zeit Online, Focus, Express.de, viele Beiträge auf Youtube und Anwaltsblogs und viele andere):

In diesem Verfahren gab es angeblich eine Gerichtsverhandlung am Arbeitsgericht Köln, die unter der Überschrift „Geisterstunde“ berühmt geworden ist. Sowohl der Anwalt der Deutschen Lufthansa AG, wie auch ich, mein Mandant und seine Ehefrau hatten sich in die Videoverhandlung mit dem Arbeitsgericht Köln eingewählt. Keiner von uns sah oder hörte auch nur einen der drei Richter. Die Bildschirme, die den Gerichtsaal zeigen sollten, blieben schwarz. Wir gingen alle davon aus, dass die Verhandlung sich, wie so oft, wohl verschieben würde, weil das Gericht noch mit einer oder mehreren anderen Verhandlungen beschäftigt war. In dieser Zeit unterhielten wir uns über den Fall und warteten, dass es bald weiterginge.

Als wir schließlich nach 45 Minuten bei Gericht anriefen, erfuhren wir, dass die Verhandlung angeblich schon stattgefunden habe. Alle Teilnehmer seien ordnungsgemäß erschienen und Anträge seien auch gestellt worden.

Kein Scherz!

Nachdem ich weitere Unterlagen vom Gericht erhalten hatte, stellte sich heraus, dass der Vorsitzende Richter sehr wohl bemerkt hatte, dass etwas nicht stimmte. Aber gleichwohl fand sich im Protokoll der mündlichen Verhandlung kein einzigen Wort, was darauf hingedeutet hätte, dass das Gericht sehr wohl bemerkt hatte, dass die Verhandlung nicht ordnungsgemäß ablief. Es war ein Standard Protokoll, in dem nur stand, dass die Güteverhandlung gescheitert sei.

In weiteren Unterlagen der Akte (außerhalb des Protokolls) war jedoch festgehalten, wie der Richter nachgefragt habe, ob die Anträge aus den Schriftsätzen gestellt würden. Er habe daraufhin „ein leichtes Nicken“ wahrgenommen.

Das Landesarbeitsgericht Köln konnte nach eigenen Angaben den Sachverhalt dieser „ungewöhnlichen“ (Originalton) Verhandlung auch in der 2. Instanz nicht aufklären. Auch die beiden ehrenamtlichen Richter gaben an, keine genaue Erinnerung mehr an die Videokonferenz zu haben. Ich habe den Richter daraufhin wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Erfolgreich! Im Beschluss zum Befangenheitsantrag heißt es:

„Es hat keine Kommunikation mit dem Vorsitzenden stattgefunden, welche als Antragstellung oder Verhandlung verstanden werden konnte. Die Kammer hat keinen Anlass, an dieser übereinstimmenden Sachverhaltsschilderung der nicht im Sitzungssaal anwesenden Beteiligten zu zweifeln.“

Inzwischen ist dieser Prozess für den Kläger erfolgreich beendet worden. Wir haben in zweiter Instanz einen Vergleich mit der Deutschen Lufthansa AG erzielt.

Nun vertrete ich auch die Ehefrau des Klägers in einem Prozess gegen die Deutsche Lufthansa AG und zwar wegen des Vorwurfs der Diskriminierung. Wir haben beschlossen, dieses Mal nicht am Arbeitsgericht Köln, sondern in Frankfurt am Main zu klagen. Man weiss ja nie…

Der Fall ist juristisch sehr spannend. Wir haben auf Entschädigung und Schadenersatz wegen Diskriminierung geklagt. Es geht darum, ob die Deutsche Lufthansa AG, die mit dem Ehemann einen für ihn guten Beendigungsvergleich abgeschlossen hatte, der Ehefrau, die vergleichbar lange dort tätig war, die gleiche Position hatte, ein vergleichbares Gehalt bezogen hat und die auch um dieses Angebot gebeten hatte, diesen Vergleich hätten anbieten müssen. Die Deutsche Lufthansa AG bot dem Ehemann diesen Vergleich an, seiner Ehefrau jedoch nicht. Das geht u. E. nicht. Wir werden berichten!

Werden Sie von Ihrem Arbeitgeber diskriminiert? Rufen Sie uns an.

Gerne verklagen wir ihn!